In welchen Fällen ist ein Mitarbeiter dazu berechtigt, auf eine virtuelle Instanz einer Microsoft Desktopanwendung von außerhalb des Unternehmensnetzwerkes zugreifen zu dürfen?
Für das sogenannten Roaming Use-Recht benötigt der Hauptnutzer eines Geräts aktive Software Assurance für Office, Project oder Visio. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich dabei um einen privaten PC des Mitarbeiters oder öffentliche Geräte handelt. Dieser Hauptnutzer ist dann berechtigt,
- von außerhalb des Unternehmensgeländes
- von einem qualifizierten Gerät eines nicht-verbundenen Dritten auf eine virtuelle Instanz der Software
- remote oder über Windows ToGo zuzugreifen.
Ein Gerät ist dann als „qualifiziert“ anzusehen, wenn es zu Gunsten des Unternehmens eingesetzt und von diesem kontrolliert wird. Kann der Hauptnutzer nicht identifiziert werden, dann entfällt das Roaming Use-Recht.
Quelle: Software Assurance Kundenleitfaden (S. 12) Version: 2016
