Durch die Übernahme eines französischen Unternehmens sind viele Lizenzen für Autodesk Einzelprodukte wie bspw. AutoCad 2016 hinzugekommen. Dürfen diese Lizenzen auch am Sitz des Mutterkonzerns in Deutschland von französischen Kollegen verwendet werden?
Ja, Sie dürfen diese Lizenzen auch in Deutschland verwenden, wenn der entsprechende Wartungsvertrag oder das Abonnement auch in Ihrem Heimatland abgeschlossen wurde. Als Heimatland gelten hier auch alle Mitgliedstaaten der EU. Autodesk fasst diese Rechte als Global Travel Rights zusammen.
Quellen:
Offizielle Autodesk Webseite, Stand 12.07.2016 (https://knowledge.autodesk.com/de/customer-service/account-management/software-downloads/global-travel-rights)
Global Travel Rights_Autodesk, Stand Juli 2016


