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Der Begriff Lizenz wird im SAM ausschließlich als Softwarelizenz verstanden. Eine Lizenz deckt das Nutzungsrecht an einer Software ab. Mit dem Erwerb einer Softwarelizenz wird nicht die Soft-ware selbst gekauft, sondern lediglich das Recht, das Softwareprodukt nutzen zu dürfen. Der Besitzer der Lizenz erwirbt damit das Recht das Softwareprodukt unter Einhaltung der vom Softwarehersteller definierten Bedingungen in EULA oder Individualvertrag nutzen zu dürfen.

Im Allgemeinen ist die Softwarelizenz eine Kombination aus einer detaillierten Beschreibung der Softwarenutzungsrechte in den End User License Agreement (sog. EULA) und einem Lizenzzertifikat, das das Eigentum an der Softwarelizenz nachweist. Die Softwarelizenz kann auf vielfältige Weise auf physischem Papier oder häufiger als digitale Kopie per E-Mail oder PDF bereitgestellt werden. Diese Dokumente können auch einen Software-Lizenzschlüssel zur Aktivierung des Softwareprodukts sowie Links zu Softwaremedien wie der Installationsdatei enthalten.

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